Einführung
Musik spielt auf Social Media eine entscheidende Rolle, um Inhalte zu bereichern und die Aufmerksamkeit der Zuschauer zu gewinnen. Doch leider herrscht oft Unklarheit darüber, wie Musik auf Plattformen wie Instagram genutzt werden darf.
Als Social Media Agentur ist es wichtig, die Regeln und Bestimmungen zu verstehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Uns ist aufgefallen, dass es bei diesem wichtigen Thema jedoch immer noch Unklarheiten sowie Unsicherheiten gibt.
In diesem Blogbeitrag werden wir die Musiknutzung auf Social Media im Zusammenhang mit den verschiedenen Account-Typen und den damit verbundenen Lizenzen beleuchten.
Die Musikbibliothek von beispielsweise Instagram steht grundsätzlich allen Account-Typen zur Verfügung. Allerdings gibt es Einschränkungen für Business-Accounts. Laut den Nutzungsbedingungen können bestimmte Business-Konten möglicherweise nicht auf die Musikbibliothek zugreifen.
Dies liegt daran, dass die Vereinbarungen von Instagram mit den Rechteinhabern nur die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung von Musik abdecken.
Für Accounts, die keinen Zugriff auf die lizenzierte Musikbibliothek haben, steht die Sound Collection von META oder Plattformen wie YouTube Audio Library als alternative Musikquelle zur Verfügung.
Um detaillierte und aktuelle Informationen zur Nutzung von Musik auf Instagram zu erhalten, empfiehlt es sich, die entsprechende Richtlinie auf der Plattform nachzulesen.
Die Account-Typen auf Instagram und ihre Rechte
Auf Instagram gibt es drei verschiedene Account-Typen: Standard, Creator und Business. Jeder dieser Account-Typen hat unterschiedliche Nutzungsrechte in Bezug auf die Musikbibliothek der Plattform. Im Folgenden stellen wir euch die drei Account-Typen nochmal vor:
Standard-Account:
Der Standard-Account ist für den privaten Gebrauch gedacht. Benutzer können Beiträge teilen, Stories und Videos veröffentlichen, es stehen ihnen jedoch keine Analysefunktionen zur Verfügung. Die Musikbibliothek von Instagram ist für Standard-Accounts frei und lizenzfrei zugänglich, solange keine gewerblichen oder kommerziellen Zwecke mit dem Content verfolgt werden.
Creator-Account:
Der Creator-Account richtet sich speziell an Influencer und Kreativschaffende. Hier kann man sowohl
redaktionell als auch werblich agieren.
Er bietet erweiterte Funktionen wie eine Analysefunktion für Statistiken und eine Sortierfunktion für Nachrichten. Inhalte von Creator*innen sind nicht immer als kommerziell zu betrachten. Der Zugriff auf die umfangreiche Musikbibliothek ist möglich, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke lizenzfrei nutzbar.
Es ist äußerst wichtig zu beachten, dass selbst Produktempfehlungen ohne direkten kommerziellen Zweck als gewerbliche Handlung betrachtet werden können. Diese Einschränkung bezieht sich nicht nur auf bezahlte Kooperationen. Auch Eigenwerbung kann als geschäftliche Handlung gewertet werden, da sie darauf abzielt, die Followerzahl zu erhöhen oder für potenzielle Kooperationspartner*innen interessant zu sein.
Business-Account:
Der Business-Account wird als kommerziell eingestuft und bietet Unternehmen wertvolle Funktionen wie
detaillierte Analyseinformationen über Follower und Posts sowie zusätzliche Buons zur
Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen. Die Musikbibliothek ist eingeschänkt. Songs aus der META Soundcollection, sind frei zugänglich und dürfen auch für Beiträge mit kommerziellem Hintergrund genutzt werden.
Musikrichtlinien von Instagram und gewerbliche Nutzung
Die Musikrichtlinien von Instagram, das zur Meta-Gruppe gehört, sind eindeutig: Die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, man hat die entsprechenden Lizenzen eingeholt. Dies gilt für alle Unternehmens-Accounts sowie für Veröffentlichungen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, sei es Eigenwerbung oder Werbung für Produkte und Dienstleistungen Dritter. Eine Verletzung dieser Musikrichtlinien kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Komplexität und Kosten von Musiklizenzen
Musikstücke fallen in der Regel unter das Urheberrecht, das es dem Urheber ermöglicht, zu bestimmen, wie seine Musik verwendet werden darf. Das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers und ist nicht übertragbar. Das bedeutet, dass die Erlaubnis des Urhebers oder eine Lizenzgebühr erforderlich sind, um seine Musik in sozialen Medien zu verwenden. Das Einholen einzelner Lizenzen für Musikstücke kann kompliziert und teuer sein, besonders für kommerzielle Zwecke.
Ausnahmen und Möglichkeiten
Eine weitverbreitete Annahme ist, dass Ausschnitte von Musiktiteln, die nicht länger als 15 Sekunden sind und einen kommerziellen Zweck verfolgen, immer genutzt werden dürfen. Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt. Selbst kurze Ausschnitte können unter das Urheberrecht fallen und eine Lizenz erfordern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzahl der Sekunden allein nicht ausschlaggebend ist. Welche Alternativen zur Musikbibliothek der jeweiligen Plattformen können wir euch empfehlen?
Alternativen zur internen Musikbibliothek
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, gibt es Alternativen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik. Plattformen wie YouTube Audio Library und andere lizenzfreie Musikquellen bieten eine Vielzahl von Musikstücken, die ihr ohne zusätzliche Genehmigung verwenden könnt. Diese lizenzfreie Musik ist eine praktische und legale Option für die kreative Gestaltung von Social Media Inhalten.
Fazit
Die Nutzung von Musik auf Social Media, insbesondere auf Instagram, erfordert ein grundlegendes Verständnis der Musikrichtlinien und des Urheberrechts. Kommerzielle Zwecke und die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Lizenzen, können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Als Social Media Agentur ist es unerlässlich, sich über die Regeln und Vorschriften im Umgang mit Musik auf den Plattformen auf dem Laufenden zu halten und alternative Musikquellen zu nutzen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Denkt daran: Eine sorgfältige und bewusste Musiknutzung hilft dabei, eine erfolgreiche und rechtssichere Social Media Präsenz aufzubauen.
Es ist unerlässlich, dass für jegliche kommerzielle oder gewerbliche Nutzung stets eine eigene Musiklizenz eingeholt wird. Diese Lizenzen sind nicht durch die Vereinbarungen abgedeckt, die z.B. META oder TikTok mit den Musiklabels oder der GEMA geschlossen haben.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll lediglich als allgemeine Übersicht rechtlicher Probleme im Hinblick auf die Musiknutzung auf Social-Media dienen. Für individuelle Fragen ist es daher unbedingt ratsam, die jeweiligen Institutionen zu konsultieren oder sich an einen Anwalt zu wenden.
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Autorin: Tatjana Nesseler
- https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/marketing/musiknutzung-instagram
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/musik-instagram-urheberrecht-abmahnung-273624/
- https://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/13142-musik-auf-instagram-abmahngefahr-wegen- urheberrechtsverletzung.html
- Magazin: https://try.socialhub.io/socialhub-mag-20-download/
- Podcast: Baby got Business – Legal Update: Musiklizenzrechte – Dr. Martin Gerecke