EU versus Meta: EU verbietet personalisierte Werbung auf Instagram und Facebook

EU versus Meta – Es gibt Neuigkeiten: 

Facebook und Instagram dürfen in Europa keine personalisierte Werbung mehr verbreiten, ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer: innen.

Das Verbot gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Grund: Personalisierte Werbung sei ohne Einwilligung nicht konform mit dem europäischen Datenschutzrecht. Aus diesem Grund beschloss der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) mit Unterstützung der irischen Datenschutzbehörde letzte Woche das Verbot, persönliche Daten ohne Einwilligung der User: innen für Werbezwecke zu nutzen!

Was bedeutet das für Meta Nutzer:innen?  

Meta wird zeitnah bei allen europäischen Nutzer:innen eine Zustimmung einholen, ob sie damit einverstanden sind, personalisierte Werbung zu erhalten. Es wirst die Möglichkeit geben, der Datenverarbeitung einzeln zuzustimmen oder abzulehnen. Unternehmen können so weiterhin personalisierte Werbung schalten, um Kund:innen in Europa via Meta zu erreichen, die sich für den werbegestützten kostenfreien Service entscheiden. 

Alternativ wird ein Abonnement ohne Werbung angeboten: Wer Facebook oder Instagram ohne Werbung nutzen will, soll ab November ein Abonnement abschließen können. Das werbefreie Abonnement wird zudem gegen Bezahlung lediglich Erwachsenen zur Verfügung stehen. 

Meta teilt zum neuen Abonnement mit, dass man weiterhin an ein kostenfreies, werbefinanziertes Internet glaube, jedoch die europäischen Gesetze respektiert. „Die Option, ein werbefreies Abonnement zu erwerben, trägt den Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden Rechnung, lässt den Nutzer:innen aber gleichzeitig die Wahl und ermöglicht es Meta, weiterhin alle Menschen in der EU, dem EWR und der Schweiz zu bedienen“, so der Konzern.

Ganz gleich, ob du dich für das Abonnement entscheidest oder der Datenverarbeitung zustimmst: Meta verpflichtet sich weiterhin dazu, die Daten der Nutzer:innen nach den Meta-Standards und der DSGVO zu schützen!

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Autorin: Liane Fleischhauer 

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